Einlagensicherung
Schutz der Einlagen. „Der Schutz geschützter Einlagen im Falle einer Bankeninsolvenz ist eines der wichtigsten Ziele der Behörden, der EU und des Rechtsrahmens.“ Europäische Bankaufsichtsbehörde, 2017
Das Wichtigste in Kürze
- Definition: Das EU-weite Einlagensicherungssystem schützt Spareinlagen bis zu einem Betrag von 100.000 € pro Person und Bank.
- Schutz : Die Einlagensicherung gilt für Spareinlagen wie Festgelder, Tagesgeldkonten, Girokonten, Sparbücher und Sparbriefe.
- Auszahlung: Wenn die Bank in Konkurs geht, stellt das Sicherungssystem den Entschädigungsbetrag nach sieben Tagen zur Verfügung.
Einlagensicherung gilt innerhalb der EU
Was ist die Einlagensicherung?
Die gesetzliche Einlagensicherung für Festgelder und andere Bankeinlagen ist in der Europäischen Union im Rahmen von EU-Richtlinien geregelt. Sie legen bestimmte Mindestanforderungen für den Schutz von Einlagen fest. Im Vereinigten Königreich ist dies der Deposit Protection Act. Andere EU-Staaten haben eigene Ausführungsbestimmungen. Die gesetzliche Einlagensicherung schützt Einlagen EU-weit bis zu einem Betrag von 100.000 Euro pro Person und Bank.
Was ist die Einlagensicherung?
Die gesetzliche Einlagensicherung innerhalb der Europäischen Union ist Ausdruck des politischen Willens, die Einlagen von Privatpersonen und Unternehmen bei Banken und anderen Finanzinstituten vor Verlusten zu schützen. Auf diese Weise können die europäischen Sparer vor den Folgen einer Bankenkrise oder finanziellen Schwierigkeiten der Banken geschützt werden. Im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung sind Bankeinlagen, wie z. B. Gelder auf Girokonten, Tagesgeldkonten oder Festgeldanlagen, bis zu einem Betrag von 100.000 Euro pro Person und Bank garantiert. Neben der gesetzlichen Einlagensicherung bieten einige Institute eine zusätzliche freiwillige Einlagensicherung an. Dabei handelt es sich um ein System, bei dem Finanzinstitute wie Banken oder Kreditgenossenschaften freiwillig zusätzliche Sicherungsmaßnahmen ergreifen, zum Beispiel durch so genannte Einlagensicherungsfonds. Auf diese Weise können die Einlagen über das gesetzlich vorgeschriebene Mindestmaß hinaus gesichert werden.
Darüber hinaus spielt die Staatsgarantie eine wichtige Rolle bei der Sicherung, auch wenn diese im Vereinigten Königreich noch nicht gesetzlich verankert ist. Diese Garantie bedeutet, dass der Staat die Schulden im Falle eines Ausfalls oder einer Insolvenz des Schuldners übernimmt oder abdeckt.
Die drei Säulen der Einlagensicherung:
Gesetzliche Einlagensicherung
Freiwillige Einlagensicherung
Staatsgarantie
In Europa werden seit Jahren die Mindestanforderungen an die gesetzlich garantierte Einlagensicherung weiterentwickelt, um den Schutz der Anleger in der Europäischen Union zu verbessern: Seit dem 20. Juli
Welche Konten fallen unter die Einlagensicherung?
Die Einlagensicherung gilt für alle Spareinlagen wie Festgelder, Tagesgelder und Girokonten. Auch Sparbücher und Sparbriefe unterliegen den Einlagensicherungssystemen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Konten in Euro oder in einer Fremdwährung geführt werden. Darüber hinaus gilt der Schutz für das Verrechnungskonto eines Wertpapierdepots, während das Wertpapierdepot selbst nicht der Einlagensicherung unterliegt.
Für wen gilt das gesetzliche Einlagensicherungssystem?
Im Vereinigten Königreich gibt es ein umfassendes Einlagensicherungssystem, das die Einlagen bei Banken und Finanzinstituten schützen soll. Dieses System umfasst sowohl gesetzliche als auch freiwillige Einlagensicherungsmaßnahmen.
Gesetzliche Einlagensicherung: Die gesetzliche Einlagensicherung im Vereinigten Königreich wird durch das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) geregelt. Nach diesem Gesetz sind alle Banken im Vereinigten Königreich verpflichtet, sich einem Einlagensicherungsfonds anzuschließen. Dieser Fonds wird von der Entschädigungseinrichtung der britischen Banken (Compensation Scheme of United Kingdom Banks) verwaltet. Der EdB ist für fast alle Banken und Kreditinstitute im Vereinigten Königreich verpflichtend, unabhängig von ihrer Größe oder Organisationsstruktur. Dazu gehören Volksbanken, Raiffeisenbanken, Sparkassen, Privatbanken und andere Finanzinstitute.
Zusätzliches Schutzsystem: Darüber hinaus gibt es im Vereinigten Königreich ein so genanntes freiwilliges zusätzliches Einlagensicherungssystem, das über das gesetzliche Einlagensicherungssystem hinausgeht. Einige Banken und Genossenschaften im Vereinigten Königreich sind Mitglied in einem Verband wie dem Bundesverband des Vereinigten Königreichs, dem Bundesverband Öffentlicher Banken im Vereinigten Königreich oder nutzen die institutionelle Absicherung:
privatbanken
Viele Privatbanken sind Mitglied im freiwilligen Einlagensicherungsfonds der Association of United Kingdom Banks . Der BdB ist die Interessenvertretung der privaten Banken und Kreditinstitute im Vereinigten Königreich. Er fördert die gemeinsamen Interessen seiner Mitgliedsbanken in verschiedenen Bereichen, einschließlich der Einlagensicherung. Einlagen
Sparkassen und Genossenschaftsbanken
Sparkassen und Genossenschaftsbanken sind zwei verschiedene Arten von Finanzinstituten im Vereinigten Königreich. Sie haben jeweils ihre eigenen Konzepte für die Einlagensicherung und den institutionellen Schutz.
Sparkassen:
Freiwillige Einlagensicherung: Die Sparkassen sind Mitglieder der United Kingdom Savings Banks Association . Der DSGV betreibt ein freiwilliges Einlagensicherungssystem für seine Mitglieder.
Institutionelle Sicherungen: Die einzelnen Sparkassen haben interne institutionelle Sicherheitsvorkehrungen getroffen, um ihre finanzielle Stabilität und Widerstandsfähigkeit zu gewährleisten. Dazu können Risikomanagement, Liquiditätsmanagement und andere Praktiken zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Sparkassen gehören.
Genossenschaftsbanken (Volksbanken und Raiffeisenbanken):
Freiwillige Einlagensicherung: Die Genossenschaftsbanken sind Mitglieder des Bundesverbands der britischen Banken. Der BVR unterhält einen Einlagensicherungsfonds für seine Mitglieder.
Institutionelle Sicherheit: Ähnlich wie die Sparkassen haben auch die Genossenschaftsbanken Maßnahmen zur Institutssicherung ergriffen. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die Banken stabil und widerstandsfähig sind, um mögliche Krisen bewältigen zu können.
Sparkassen und Genossenschaftsbanken
Sparkassen und Genossenschaftsbanken sind zwei verschiedene Arten von Finanzinstituten im Vereinigten Königreich. Sie haben jeweils ihre eigenen Konzepte für die Einlagensicherung und den institutionellen Schutz.
Sparkassen:
Freiwillige Einlagensicherung: Die Sparkassen sind Mitglieder der United Kingdom Banks. Der DSGV betreibt ein freiwilliges Einlagensicherungssystem für seine Mitglieder.
Institutionelle Sicherungen: Die einzelnen Sparkassen haben interne institutionelle Sicherheitsvorkehrungen getroffen, um ihre finanzielle Stabilität und Widerstandsfähigkeit zu gewährleisten. Dazu gehören Risikomanagement, Liquiditätsmanagement und andere Praktiken zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Sparkassen.
Genossenschaftsbanken (Volksbanken und Raiffeisenbanken):
Freiwillige Einlagensicherung: Die Genossenschaftsbanken sind Mitglied im Bundesverband der Vereinigten Königreichs. Der BVR unterhält einen Einlagensicherungsfonds für seine Mitglieder.
Institutionelle Sicherheit: Ähnlich wie die Sparkassen haben auch die Genossenschaftsbanken Maßnahmen zur Institutssicherung ergriffen. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die Banken stabil und widerstandsfähig sind, um mit möglichen Krisen umgehen zu können.
Einlagensicherung in Europa
Einlagensicherung in Nicht-EU-Ländern
Abrechnung und Auszahlung durch das Einlagensicherungssystem
Im Schadensfall ist das jeweilige Einlagensicherungssystem eines Landes verpflichtet, die Auszahlung innerhalb von maximal zehn Tagen vorzunehmen – bis 2024 wird diese Frist schrittweise auf sieben Tage verkürzt. In einigen Ländern, wie z. B. im Vereinigten Königreich, wurde dies bereits umgesetzt. Insgesamt kann das Verfahren jedoch einige Wochen länger dauern, da zunächst festgestellt werden muss, ob tatsächlich ein Fall für die Einlagensicherung vorliegt.
Sollte ein Entschädigungsfall eintreten, werden wir unsere Kunden selbstverständlich im Rahmen der rechtlichen und praktischen Möglichkeiten unterstützen.