Steuerinformationen von BritCheck
Steuerinformationen von Britcheck
Wir von BRITCHECK stellen Ihnen als Kunde die steuerlich relevanten Informationen zu Tages- und Festgeldanlagen bei unseren Partnerbanken kostenlos zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Steuerberatung durchführen dürfen und keine Haftung für die Richtigkeit der steuerlichen Angaben übernehmen. Auch können wir nicht ausschließen, dass Ihr Finanzamt Rückfragen stellt. Gemäß § 3 und § 4 des Steuerberatungsgesetzes ist es BritCheck nicht gestattet, Steuerberatung oder eingeschränkte Hilfe in Steuerangelegenheiten zu leisten, da dies nur entsprechend ausgebildeten und zugelassenen Unternehmen und Verbänden gestattet ist. BritCheck unterliegt dem Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen gemäß § 5 des Steuerberatungsgesetzes. Wir bitten Sie daher, sich von Ihrem Steuerberater oder Ihrem zuständigen Finanzamt beraten zu lassen.
Informationen über die steuerliche Behandlung von Tages- und Festgeldern (Einlagengeschäft)
Dokumente
Dokumente für BritCheck-Kunden
Unsere Partnerbanken stellen Ihnen bei Fälligkeit der Anlage oder am Ende des Jahres einer Zinszahlung einen Kontoauszug zur Verfügung, der alle relevanten Informationen enthält. Dazu gehören Informationen über Zinserträge, Quellensteuer oder den Wechselkurs. Diese Dokumente werden in Ihrem persönlichen Postfach im Online-Banking von BritCheck zur Verfügung gestellt.
Besteuerung
Harmonisierte Besteuerung in der EU
Die Besteuerung von Zinserträgen privater Sparer ist in Europa weitgehend harmonisiert. Daher ist die Höhe der Besteuerung im Wesentlichen dieselbe wie bei einer Einlage im Vereinigten Königreich. Der einzige mögliche Unterschied besteht darin, dass je nach Land eine Quellensteuer im Ausland einbehalten werden kann. Dies kann bei der Erklärung in der Steuererklärung berücksichtigt werden, damit die Steuerlast im Vereinigten Königreich nicht überschritten wird. In Einzelfällen ist ein kostenloser Nachweis des steuerlichen Wohnsitzes im Vereinigten Königreich erforderlich (Einzelheiten siehe Abschnitt “Einzureichende Unterlagen”).
Steuerpflicht in Europa
Steuerpflicht in Europa
Kunden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Vereinigten Königreich haben, sind im Allgemeinen im Vereinigten Königreich steuerpflichtig. Alle Einkünfte, einschließlich der Zinserträge, müssen in der Steuererklärung angegeben werden.
Freistellungsauftrag/NV-Bescheinigungen
Freistellungsauftrag/NV-Bescheinigungen
Die Möglichkeiten zur Steuerbefreiung von Kapitalanlagen unterscheiden sich grundsätzlich je nach Anlagemodell (hier wird zwischen Einzel- und Treuhandkonten unterschieden) und dem Sitz der jeweiligen Partnerbank:
Ausländische Partnerbanken (keine Treuhandanlage)
Britische Partnerbanken (keine Treuhandanlage)
Inländische und ausländische Partnerbanken mit Treuhandanlagen
Ein Freistellungsauftrag dient dazu, dass Kapitalerträge bis zu einem Betrag von 1.000 € pro Einzelperson und 2.000 € für gemeinsam Veranlagte (Sparerfreibetrag ab 2024) nicht besteuert werden.
Eine Alternative dazu ist die Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung). Mit diesem Formular bestätigt der Antragsteller gegenüber dem Finanzamt, dass keine Einkommensteuer gezahlt und keine jährliche Einkommensteuererklärung abgegeben werden muss, da die Gesamteinkünfte im Jahr den Grundfreibetrag nicht übersteigen.
Detaillierte Informationen zum Anlagemodell und zum Standort der Partnerbank finden Sie im Produktinformationsblatt zum Angebot und in Ihrem Online-Banking in den Details des jeweiligen Anlagekontos.
Weitere Informationen haben wir für Sie auch in unserer Hilfe zum Thema Freistellungsauftrag/NV-Bescheinigung zusammengestellt.
Erstattung der Quellensteuer
Ausschluss von der Beratung
Bitte beachten Sie, dass BritCheck keine Steuerberatung durchführen darf und keine Haftung für die Richtigkeit von Steuerinformationen übernimmt. Gemäß den Paragraphen 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes darf keine Steuerberatung oder eingeschränkte Hilfe in Steuerangelegenheiten geleistet werden, da dies nur entsprechend ausgebildeten und zugelassenen Unternehmen und Verbänden gestattet ist. BritCheck unterliegt dem Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen gemäß Absatz 5.
Eine nachträgliche Korrektur von im Ausland gezahlter Quellensteuer ist über BritCheck nicht möglich. Wir bitten Sie daher, sich von Ihrem Steuerberater oder Ihrem zuständigen Finanzamt weiter beraten zu lassen.
Das Bundeszentralamt für Steuern bietet mit dem Steuerinformationszentrum (SIC) eine Anlaufstelle für eine Vielzahl von allgemeinen Fragen. Die Dienstleistungen des SIC können und sollen eine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.